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   BVerwG, 06.05.1991 - 4 B 50.91   

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https://dejure.org/1991,11533
BVerwG, 06.05.1991 - 4 B 50.91 (https://dejure.org/1991,11533)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1991 - 4 B 50.91 (https://dejure.org/1991,11533)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1991 - 4 B 50.91 (https://dejure.org/1991,11533)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Vertrauen auf den Bestandsschutz bei formeller und materieller Baurechtswidrigkeit - Zulässigkeit des Erlasses einer Beseitigungsverfügung gegen den Bauherrn

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1991 - 4 B 50.91
    Abgesehen davon ist die von der Beschwerde aufgeworfene Frage deswegen ungeeignet, der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung zu dienen (vgl. hierzu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), weil ihre Beantwortung nur auf der Grundlage von durchaus singulären Umständen dieses Einzelfalls möglich ist.
  • BVerwG, 02.12.1988 - 4 C 16.85

    Anfechtbarer Verwaltungsakt - Verwaltungsvollstreckung - Androhung eines

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1991 - 4 B 50.91
    Übrigen wäre auch eine nur gegen den Bauherrn ergangene Beseitigungsverfügung nicht allein deswegen rechtswidrig, weil dieser nicht Eigentümer ist; vielmehr würde allenfalls ihre Vollstreckung den Erlaß einer an den Eigentümer gerichteten Duldungsverfügung voraussetzen (vgl. Urteil des Senats vom 2. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 16.85 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 06.05.1991 - 4 B 50.91
    Abgesehen davon ist die von der Beschwerde aufgeworfene Frage deswegen ungeeignet, der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung zu dienen (vgl. hierzu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), weil ihre Beantwortung nur auf der Grundlage von durchaus singulären Umständen dieses Einzelfalls möglich ist.
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