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BVerwG, 06.05.1991 - 4 B 50.91 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Vertrauen auf den Bestandsschutz bei formeller und materieller Baurechtswidrigkeit - Zulässigkeit des Erlasses einer Beseitigungsverfügung gegen den Bauherrn
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.1990 - 8 A 7/89
- BVerwG, 06.05.1991 - 4 B 50.91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 06.05.1991 - 4 B 50.91
Abgesehen davon ist die von der Beschwerde aufgeworfene Frage deswegen ungeeignet, der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung zu dienen (vgl. hierzu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), weil ihre Beantwortung nur auf der Grundlage von durchaus singulären Umständen dieses Einzelfalls möglich ist. - BVerwG, 02.12.1988 - 4 C 16.85
Anfechtbarer Verwaltungsakt - Verwaltungsvollstreckung - Androhung eines …
Auszug aus BVerwG, 06.05.1991 - 4 B 50.91
Übrigen wäre auch eine nur gegen den Bauherrn ergangene Beseitigungsverfügung nicht allein deswegen rechtswidrig, weil dieser nicht Eigentümer ist; vielmehr würde allenfalls ihre Vollstreckung den Erlaß einer an den Eigentümer gerichteten Duldungsverfügung voraussetzen (vgl. Urteil des Senats vom 2. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 16.85 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 06.05.1991 - 4 B 50.91
Abgesehen davon ist die von der Beschwerde aufgeworfene Frage deswegen ungeeignet, der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung zu dienen (vgl. hierzu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), weil ihre Beantwortung nur auf der Grundlage von durchaus singulären Umständen dieses Einzelfalls möglich ist.